Medizinische Fachangestellte


Das Wichtigste in Kürze ...

Voraussetzung:

Sie haben einen Ausbildungsvertrag mit einer Haus-, Facharztpraxis oder einer Klinik abgeschlossen.

 

Abschluss:

Berufsschulabschluss und Abschlussprüfung vor der Ärztekammer Nordrhein zur/zum Medizinischen Fachangestellten

 

Dauer:

in der Regel 3 Jahre, Mindestausbildungszeit 24 Monate, Verkürzung nach §§ 7 - 8 BBiG möglich

 

Nutzen:

  • qualifizierter Berufsabschluss mit Fortbildungsmöglichkeiten
  • Qualifizierung für die Tätigkeit in Arztpraxen aller Fachgebiete, Krankenhäusern und anderen Institutionen, Organisationen des Gesundheitswesens
  • evtl. Erreichen eines höheren schulischen Abschlusses
  • Vorbereitung auf ein Medizinstudium

Anmeldung:

Ansprechpartner/in:

 

 

Frank Kullmann


 

 

Dr. Susanne Nebel



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Beschreibung des Bildungsgangs

Zu den wesentlichen Aufgaben der/des Medizinischen Fachangestellten gehören:

Ärztinnen und Ärzten bei der Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten zu assistieren sowie die Durchführung von Arbeiten im Rahmen der allgemeinen Verwaltung und Praxisorganisation.

Ergänzend zur betrieblichen Ausbildung beschäftigen Sie sich im Berufsschulunterricht mit folgenden Themen:

  • Gesunde Lebensweise
  • Kommunikation
  • Schweigepflicht und Datenschutz
  • Qualitätsmanagement
  • Vertragsärztliche Abrechnung
  • Betriebsorganisation
  • Praxisverwaltung
  • Notfallmanagement

Der fächerbezogene Unterricht ist nach Lernfeldern strukturiert. Die Auszubildenden werden hierdurch optimal auf den Berufsabschluss und auf die spätere Tätigkeit als Medizinische/r Fachangestellte/r vorbereitet.

 

3-jährige Klassen

Die Unterrichtsinhalte werden nach Lehrplan in drei Schuljahren vermittelt. Schultage sind für alle Klassen der Mittwochnachmittag und als zweiten Schultag wahlweise der Dienstag, Donnerstag oder Freitag.

 

Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre

Für Auszubildende, die als Eingangsvoraussetzung die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mitbringen, besteht die Möglichkeit zu Beginn der Ausbildung in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.

 

Verkürzung allgemein

Unabhängig von der schulischen Vorbildung kann bei der Ärztekammer Nordrhein eine Verkürzung der Ausbildung auf 2,5 oder 2 Jahre beantragt werden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Ärztekammer Nordrhein.

 

Verkürzerklasse (im 1. Halbjahr des dritten Ausbildungsjahres)

Für Verkürzer werden die Unterrichtsinhalte des 3. Ausbildungsjahres in einem Schulhalbjahr vermittelt. Unterrichtstage sind Mittwoch und Donnerstag. Die Abschlussprüfung findet im Winter statt.

 

Besonderheit

Durch das zusätzliche Angebot von Englischunterricht können Auszubildende unter bestimmten Bedingungen einen höheren schulischen Abschluss erreichen.



Adresse


Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstraße 

Berufskolleg für Wirtschaft und Informatik

des Rhein-Kreises Neuss 

Weingartstr. 59 - 61 

41464 Neuss 

Telefon: 02131 7407-0


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