Voraussetzung:
Sie können den Bildungsgang besuchen, wenn Sie sich in einer entsprechenden Maßnahme eines anerkannten Trägers befinden
Abschluss:
Mit Bestehen der Berufsausbildung wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bescheinigt
Dauer:
2 Jahre
Nutzen:
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/in im Verkauf ist eine Ausbildung für lernbehinderte Jugendliche und Erwachsene (gemäß § 66 BBiG). Dies ist eine Arbeitsamtsmaßnahme, bei der die
ausbildungsbegleitenden Träger die Position des Ausbildungsbetriebes übernehmen und mit den Jugendlichen gemeinsam einen entsprechenden Praktikumsbetrieb suchen. Die Träger betreuen die
Auszubildenden ebenfalls sozialpädagogisch.
Ziel der zweijährigen Ausbildung für Menschen mit Lernbehinderung (gemäß § 66 BBiG) ist der erste Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Abschluss als Fachpraktiker/in im Verkauf
erhöht die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in den Betrieben des Einzelhandels und ermöglicht einen Einstieg in eine qualifizierte Tätigkeit im Rahmen der gestuften
Ausbildung im Einzelhandel.
Die Auszubildenden haben an zwei Berufsschultagen insgesamt 11 Unterrichtsstunden und zusätzlich eine Klassenlehrerstunde für organisatorische bzw. sozialpädagogischer Betreuung. Des Weiteren
besuchen die Auszubildenden einmal wöchentlich den Förderunterricht bei den zuständigen Trägern.
Elisabeth Sprink-Pommer