Voraussetzung:
Sie können den Bildungsgang besuchen, wenn Sie sich in einer entsprechenden Maßnahme eines anerkannten Trägers befinden
Abschluss:
Mit Bestehen der Berufsausbildung wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bescheinigt
Dauer:
2 Jahre
Nutzen:
Die Ausbildung zum Fachpraktiker/in im Verkauf ist eine Ausbildung für lernbehinderte Jugendliche und Erwachsene (gemäß § 66 BBiG). Dies ist eine Arbeitsamtsmaßnahme, bei der die ausbildungsbegleitenden Träger die Position des Ausbildungsbetriebes übernehmen und mit den Jugendlichen gemeinsam einen entsprechenden Praktikumsbetrieb suchen. Die Träger betreuen die Auszubildenden ebenfalls sozialpädagogisch.
Ziel der zweijährigen Ausbildung für Menschen mit Lernbehinderung (gemäß § 66 BBiG) ist der erste Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Abschluss als Fachpraktiker/in im Verkauf erhöht die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in den Betrieben des Einzelhandels und ermöglicht einen Einstieg in eine qualifizierte Tätigkeit im Rahmen der gestuften Ausbildung im Einzelhandel.
Die Auszubildenden haben einmal wöchentlich sechs Unterrichtsstunden Berufsschulunterricht und zusätzlich eine Klassenlehrerstunde für organisatorische Aufgaben bzw. sozialpädagogische Betreuung. Des Weiteren besuchen die Auszubildenden einmal wöchentlich den Förderunterricht bei den zuständigen Trägern.
Elisabeth Sprink-Pommer