Zahnmedizinische Fachangestellte


Das Wichtigste in Kürze ...

Voraussetzung:

Sie haben einen Ausbildungsvertrag mit einer Zahnarztpraxis/Zahnklinik einer kieferchirurgischen oder kieferorthopädischen Praxis abgeschlossen. 

 

Abschluss:

Berufsschulabschluss und Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer Nordrhein zur/zum Zahnmedizinische/n Fachangestellten

 

Dauer:

in der Regel drei Jahre, Mindestausbildungszeit 24 Monate, Verkürzung nach §§ 7 - 8 BBiG möglich

 

Nutzen:

  • qualifizierter Berufsabschluss mit Fortbildungsmöglichkeiten
  • Qualifizierung für einen Beruf in der Zahnarztpraxis, einer kieferchirurgischen oder kieferorthopädischen Praxis oder einer Zahnklinik
  • Vorbereitung auf ein Studium der Zahnmedizin
  • evtl. Erreichen eines höheren Schulabschlusses

Anmeldung:

Ansprechpartner/in:

Daniela Splißenbach


Dirk Schumacher



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Beschreibung des Bildungsgangs

Zu einem wesentlichen Aufgabengebiet der Zahnheilkunde zählen die Diagnose, Behandlung und Vorbeugung von Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten sowie Zahnfehlstellungen. Die Ausbildung führt zu einer verstärkten Rolle als Assistenz des Zahnarztes, die in Eigenverantwortung handelt, im Praxisteam mitarbeitet und den Patienten situationsgerecht betreut und berät.

Ergänzend zur betrieblichen Praxis und Theorie in den Zahnarztpraxen beschäftigen Sie sich während des Berufsschulunterrichts mit folgenden Themen:

  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Leistungsabrechnung in der Zahnarztpraxis
  • Behandlungsassistenz
  • Kommunikation
  • Information und Datenschutz
  • Qualitätsmanagement
  • Röntgen und Strahlenschutz
  • Betriebsorganisation
  • Praxisverwaltung

Der fächerbezogene Unterricht ist nach Lernfeldern strukturiert. Die Auszubildenden werden hierdurch optimal auf den Berufsabschluss und auf die spätere Tätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r vorbereitet.

 

3-jährige Klassen

Die Unterrichtsinhalte werden nach Lehrplan in drei Schuljahren vermittelt. Schultage sind für alle Klassen der Mittwochnachmittag und als zweiten Schultag wahlweise der Dienstag, Donnerstag oder Freitag.

 

Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre

Für Auszubildende, die als Eingangsvoraussetzung die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mitbringen, besteht die Möglichkeit zu Beginn der Ausbildung in das zweite Ausbildungsjahr einzusteigen.

 

Verkürzung allgemein

Unabhängig von der schulischen Vorbildung kann bei der Zahnärztekammer Nordrhein eine Verkürzung der Ausbildung auf 2,5 oder 2 Jahre beantragt werden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Zahnärztekammer Nordrhein.

 

Besonderheit

Durch das zusätzliche Angebot von Englischunterricht können Auszubildende unter bestimmten Bedingungen einen höheren schulischen Abschluss erreichen.

Zusatzqualifikationen

  • Nachweis über Theoretische Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a, Abs. 1 und 3 der RÖV können im Zuge der schriftlichen Abschlussprüfung erreicht werden.


Adresse


Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstraße 

Berufskolleg für Wirtschaft und Informatik

des Rhein-Kreises Neuss 

Weingartstr. 59 - 61 

41464 Neuss 

Telefon: 02131 7407-0


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